Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2025
Sonstiges
21.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.09.2022
Sonstiges
25.02.2019
Entscheidungen im Verfahren
19.06.2017
Entscheidungen im Verfahren
02.01.2017
Eröffnungen
19.10.2016
Sicherungsmaßnahmen
15.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2014
01.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
25.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 31.03.2012
14.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
31.08.2011 Geänderter Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
04.07.2011
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
30.06.2010
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
01.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
24.06.2008 Jahresabschluss zum 30.06.2007
22.01.2008 JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. JUNI 2006